Du kannst deine Einverständniserklärung beim Termin direkt vor Ort in meinem Studio ausfüllen. Solltest du sie bereits im Vorfeld einsehen oder vorbereiten wollen, stehen dir alle Einverständniserklärungen hier als PDF zur Verfügung. 

Einverständniserklärung

Jede Person, die von mir behandelt werden möchte, ist verpflichtet, meine vorgefertigte Einverständniserklärung auszufüllen und zu unterschreiben.

In dieser Einverständniserklärung werden Angaben zur Person sowie zum Gesundheitszustand gemacht. Diese Informationen sind sowohl für die sichere Durchführung der Behandlung als auch aus rechtlichen Gründen von großer Bedeutung.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich niemanden behandle, der zu seiner eigenen Sicherheit keine Angaben zu bestehenden Erkrankungen, zur Einnahme von Medikamenten, zu Drogenkonsum oder zu anderen relevanten Faktoren macht.

Das Ankreuzen eines negativen Punktes mit „Ja“ bedeutet nicht automatisch, dass eine Behandlung ausgeschlossen ist. Eine ehrliche Angabe hilft mir jedoch dabei, mich zum Beispiel bei der Materialwahl darauf einzustellen und gesundheitliche Risiken für den Kunden zu vermeiden.

Ich arbeite außerdem grundsätzlich nicht mit Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sicherheitsrelevanten Medikamenten stehen.

 

Minderjährige

Grundsätzlich darf sich in Deutschland jeder piercen lassen, der damit einverstanden ist – bei Minderjährigen jedoch nur mit Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person.
Bei mir liegt das Mindestalter für Piercings jedoch – unabhängig von gesetzlichen Vorgaben – bei 13 Jahren, selbstverständlich nur mit Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person.

Tätowierungen biete ich ab 16 Jahren an, ebenfalls nur mit schriftlichem Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person.

Alle weiteren Dienstleistungen führe ich ausschließlich bei volljährigen Personen ab 18 Jahren durch.

Bei Personen unter 18 Jahren ist grundsätzlich immer eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich, um ein Piercing oder Tattoo bei mir stechen zu lassen.

Zusätzlich muss eine Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) sowohl der unterschreibenden erziehungsberechtigten Person als auch des Minderjährigen bei mir eingereicht werden.

Ist kein Erziehungsberechtigter während der Behandlung vor Ort, muss dieser für mich unbedingt telefonisch erreichbar sein.

 

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